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Pro­bleme mit der Ret­tungs­gasse

In Österreich gibt es seit dem 1. Januar 2012 eine gesetzliche Regelung zur Rettungsgasse: Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss diese vorausschauend gebildet werden.

Und zwar unter Einbeziehung des Standstreifens und schon prophylaktisch, nicht erst wenn ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug naht. Zwar wurde in unserem Nachbarland „Rettungsgasse“ zum Wort des Jahres 2012 gewählt, in den Köpfen der Autofahrer hat sich die neue Praxis noch nicht 100 % verankert - trotz eigener Webseite und zahlreicher Werbekampagnen Sie wurde sogar zum Politikum.

Doch wie sieht es eigentlich bei uns in Deutschland aus? Wissen wir wirklich genau, wann, wo und wie eine Rettungsgasse gebildet wird? Offiziell gibt es sie bei uns schon seit 1982. Geregelt wird das in § 11 der StVO und zwar ganz ähnlich wie in Österreich. Schon bei stockendem Verkehr muss, auch ohne dass ein Martinshorn hörbar oder ein Blaulicht sichtbar ist, eine Rettungsgasse gebildet werden. Das wissen die meisten nicht.

Allerdings gibt es in Deutschland einen entscheidenden Unterschied zu Österreich. Während man in der Alpenrepublik den Standstreifen (Seitenstreifen) der Autobahn mitbenutzen soll, ist dieser in Deutschland tabu, da dieser „nicht Bestandteil der Fahrbahn“ ist. Er darf grundsätzlich nicht befahren werden (auch nicht am Stau entlang zur nächsten Ausfahrt). Zwangsläufig wird dadurch die Rettungsgasse schmaler. Für große Feuerwehr-LKW möglicherweise zu schmal.

Auf Deutschlands Autobahnen wird nach meiner Erfahrung niemals die Rettungsgasse vorausschauend gebildet. Selbst wenn Einsatzfahrzeuge unterwegs sind, tun sich die Autofahrer schwer, zügig eine ausreichende Rettungsgasse zu bilden. Wertvolle Minuten können dadurch für Notarzteinsätze verschenkt werden.

Vielleicht brauchen wir auch eine Kampagne wie in Österreich. In Bezug auf höhere Strafen bin ich eher skeptisch, obwohl ein Verstoß in Deutschland mal wieder vergleichsweise „billig“ ist: in Deutschland 20 Euro in Österreich bis zu 2.180 Euro. Überlegenswert wäre es, dass der Standstreifen in solchen Fällen mitbenutzt werden darf. Der ist ja auf manchen Strecken allein schon für die Flüssigkeit des Verkehrs freigegeben worden. 

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