Lkw
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Unter­fahr­schutz­sys­teme

Frontunterfahrschutzsysteme, wie sie seit Ende 2003 gesetzlich für Lkw oberhalb 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gefordert sind, lassen einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung der Unterfahrung des Lkw-Chassis durch einen entgegenkommenden Pkw erwarten.

Frontunterfahrschutz

Frontunterfahrschutzsysteme, wie sie seit Ende 2003 gesetzlich für Lkw oberhalb 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gefordert sind, lassen einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung der Unterfahrung des Lkw-Chassis durch einen entgegenkommenden Pkw erwarten.

Die Ausführung und Festigkeit eines Frontunterfahrschutzsystems wird durch die EG-Richtlinie 2000/40/EG geregelt, die neben geometrischen Anforderungen bezüglich Breite und Höhe des Unterfahrschutzsystems auch die Aufbringung einer statischen Prüfkraft vorsieht, unter der sich der Unterfahrschutz nur um einen bestimmten Betrag deformieren darf. Im Prinzip handelt es sich bei diesen Systemen um einen über die ganze Fahrzeugbreite reichenden Stoßbalken unterhalb des konventionellen Stoßfängers. er ist mit dem Chassis des Lkw fest verbunden und wird meistens durch Kunststoffblenden oder -spoiler kaschiert. 

Heckunterfahrschutz

Obwohl der Heckunterfahrschutz an Lastkraftwagen und Anhängern seit Jahrzehnten zur Standardausstattung gehört, enden Unfälle, bei denen ein Auto auf einen Lkw auffährt, oft mit sehr schweren Folgen, zum Teil sogar tödlich.

Die ursprüngliche gesetzliche Regelung 70/221/EWG wurde 2006 durch eine inhaltlich geringfügig überarbeitete Richtlinie 2006/20/EG versetzt. Zwar werden darin in drei von fünf Prüfpunkten auf das Doppelte erhöhte Prüfkräfte gefordert, doch steht zu befürchten, dass auch diese Festigkeitsanforderungen keine wesentliche Verbesserung des Heckunterfahrrisikos im Unfallgeschehen bewirken werden. Weil die Prüfkräfte nicht unter dynamischen, d. h. Crashbedingungen, sondern lediglich statisch aufgebracht werden müssen, zeigt sich bei Unfällen immer wieder, dass der am Fahrzeugrahmen angeschraubte Unterfahrschutz abknickt oder komplett abreißt, ohne einen aufprallenden Pkw wesentlich abzubremsen. 

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