Stadtstraße, Verkehrssicherheits-Management
Stadt­straße

Unfall­ur­sa­che 49 – „Andere Feh­ler beim Fahr­zeug­füh­rer“

Für die Verkehrssicherheitsarbeit ist es wichtig die Ursachen von Unfällen möglichst genau zu kennen. Bei der Unfallaufnahme werden deshalb allgemeine und personenbezogene Unfallursachen erhoben.

Verschiedene charakteristische Fehlverhalten der Unfallbeteiligten werden dazu in einem Ursachenkatalog zusammengefasst. Wenn keine der Ursachen des Kataloges das Fehlverhalten der Unfallbeteiligten zutreffend beschreibt, wird die Ursache 49: „Andere Fehler beim Fahrzeugführer“ vergeben. Die sehr unspezifische Ursache 49 macht dabei mittlerweile etwa 20 Prozent aller von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestellten Unfallursachen in Deutschland aus. Sie ist damit die am häufigsten vergebene Unfallursache. In der vorliegenden Untersuchung der UDV wurden deshalb Unfälle mit der Ursache 49 genauer beleuchtet. Auf Grundlage einer Auswertung anonymer Unfallhergangsbeschreibungen wurden Empfehlungen erarbeitet, wie die übermäßige Vergabe der unspezifischen Ursache 49 möglichst vermieden werden kann. Zu diesem Zweck wurde auch überprüft, ob ggf. weitere konkrete Unfallursachen in den Ursachenkatalog aufgenommen werden sollten.

Wie die Untersuchung zeigt, wird die Ursache 49 oft fälschlicher Weise vergeben. So konnten für mindestens 18 Prozent der Unfälle aus den Hergangstexten konkrete personenbezogene oder allgemeine Unfallursachen des Ursachenkatalogs ermittelt werden, die nicht in den statistischen Unfalldaten vermerkt wurden. Darüber hinaus erzwingen derzeit verschiedene Plausibilitätsbedingungen des Statistischen Bundesamtes die Vergabe der Ursache 49 für Unfälle mit allgemeiner Unfallursache (Ursachen 70 bis 89) sowie für Unfallbeteiligte mit Unfallursachen aus der Gruppe „Verkehrstüchtigkeit“. Für etwa ein Viertel der untersuchten Unfälle konnten aus den Hergangstexten konkrete personenbezogene Ursachen ermittelt werden, welche derzeit nicht im Ursachenkatalog enthalten sind.

Aus den Ergebnissen der Untersuchung leitet die UDV folgende Empfehlungen ab:

  1. Die Zuordnung der Unfallursachen muss bei der Unfallaufnahme gewissenhafter erfolgen. Dazu sollten die unfallaufnehmenden Personen regelmäßig geeignete Nachschulungen erhalten. Wie das Beispiel Berlin zeigt, kann auch eine gewissenhafte nachträgliche Qualitätssicherung durch entsprechend geschultes Personal sehr effektiv sein.
  2. Bei 15 Prozent der untersuchten Unfälle mit der Ursache 49 war die personenbezogene Unfallursache laut Unfallhergangstext explizit ungeklärt bzw. nicht feststellbar. Daher sollte im Unfallkatalog künftig der Begriff „Personenbezogene Unfallursache ungeklärt/ nicht feststellbar“ explizit vom derzeitigen Begriff der Ursache 49 „Andere Fehler beim Fahrzeugführer“ unterschieden werden.
  3. Die derzeitigen Plausibilitätskontrollen des Statistischen Bundesamtes, die die Vergabe der Ursache 49 erzwingen, sind wenig zweckmäßig. Die Ursache 49 sollte auch hier nur vergeben werden, wenn explizit eine weitere personenbezogene Ursache feststellbar ist, die jedoch keiner der Ursachen im derzeitigen Ursachenkatalog zugeordnet werden kann. 
  4. Für die verbleibenden Unfälle der Ursache 49 sollte eine verbindliche Freitexteingabe zur Spezifizierung der Ursache vorgesehen werden. Diese Informationen sollten zumindest in den für die örtliche Unfallkommissionsarbeit verantwortlichen Polizeidienststellen vorgehalten werden.

Folgende häufig auftretende konkrete Unfallursachen sollten zusätzlich in den Ursachenkatalog aufgenommen werden:

  • Ablenkung des Fahrzeugführers
  • Fehlbedienung des Fahrzeugs
  • Fahrfehler an Straßeneinrichtungen

 

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