Landstraße
Land­straße

Über­wa­chung der Geschwin­dig­keit

Basierend auf den Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer in verschiedenen Bundesländern lassen sich zur Wirkungsweise mobiler und ortsfester Geschwindigkeitsüberwachung folgende Punkte zusammenfassen:

  • Geschwindigkeitsüberwachung ist nur als dauerhafter Prozess sinnvoll, denn wenn nicht (mehr) überwacht wird, gehen die positiven Effekte auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer wieder verloren.
  • Die Maßnahmenwirkung bezüglich des Unfallgeschehens ist umso größer, je mehr überhöhte Geschwindigkeiten zu Verkehrsgefahren geführt haben
  • Überwachungsmaßnahmen müssen durch flankierende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, wie polizeiliche Kontrollen mit Anhalten und Gespräch über Gefahren überhöhter Geschwindigkeiten.
  • Mit mobiler Überwachung lässt sich keine dauerhafte Änderung im Geschwindigkeitsverhalten bewirken.

Insbesondere auf Landstraßen, auf denen sich fast 2/3 aller tödlichen Unfälle ereignen, sollten im Bereich von Gefahrenstellen die vorgeschriebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten mit Hilfe qualitativ hochwertiger Überwachung durchgesetzt werden. Hierfür bietet sich die ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung, die so genannten Starenkästen, sowohl im Zuge der freien Strecke als auch im Kreuzungsbereich auf der vorfahrtberechtigten Straße an.

Die Akzeptanz der Geschwindigkeitsüberwachung ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung angestiegen, wie viele Umfragen bestätigen. Es besteht z. B. weitgehender Konsens, dass die Überwachung an Unfallhäufungen und sensiblen Bereichen wie vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen gerechtfertigt ist. Wenig Verständnis finden hingegen Überwachungsstandorte, die keine Gefahrenbereiche oder sensible Bereiche darstellen. Solche Standorte werden eher als Radarfallen zum „Abzocken“ der Verkehrsteilnehmer empfunden. Allerdings gibt es auch Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte, die dem Laien auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind.

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