Sicherheit von Ampeln mit Grünpfeil
Das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ ist eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtsignalanlagen und erlaubt das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel, wenn zuvor an der Haltelinie angehalten wurde und eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Befürworter des Grünpfeils betonen zumeist die Verbesserungen im Verkehrsablauf und die dadurch reduzierten Umweltbelastungen. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit wird bei regelgerechter Anwendung nicht gesehen. Kritiker argumentieren insbesondere mit einer erhöhten Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer in den Grünpfeilzufahrten sowie einem unzureichenden Nutzen für Verkehr und Umwelt.
Im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersuchte die Technische Universität Dresden die Auswirkungen des Grünpfeils auf die Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen und der mit dem Grünpfeil versehenen Zufahrten. Dazu erfolgten
- eine Befragung der Kommunen zur Anwendungspraxis,
- Eine Makroanalyse des Unfallgeschehens an 370 Knotenpunkten in fünf deutschen Großstädten mit insgesamt etwa 6.700 Unfällen,
- eine vertiefenden Analyse das Unfallgeschehen an 200 Grünpfeilzufahrten in den Städten Berlin und Dresden mit insgesamt 1.086 Unfälle,
- Videobeobachtungen an 10 Grünpfeilzufahrten in Köln und Dresden und
- Vergleichende Reisezeitmessungen in Köln und Dresden.
Fazit
Die Ergebnisse der Unfall- und Reisezeitanalysen sowie der Verhaltensbeobachtungen machen nach Auffassung der UDV deutlich, dass eine Anordnung des grünen Blechpfeils einerseits keine nennenswerten Vorteile im Verkehrsablauf bringt, andererseits aber zu Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern führen kann. Vor Anordnung des Grünpfeils ist daher eine sehr genaue Prüfung der Verkehrssituation mit besonderem Augenmerk auf Fußgänger und Radfahrer durchzuführen.
Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des Radverkehrs und der Radverkehrsförderung, sollte die Anordnung des Grünpfeils grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Die Untersuchung konnte örtliche Unfallhäufungen aufzeigen, eine grundsätzliche statistische Auffälligkeit wurde nicht nachgewiesen. Die Unfallforschung der Versicherer empfiehlt zudem:
- Ständige Beobachtung des Unfallgeschehens im Zusammenhang mit der Grünpfeilregelung und sofortige Entfernung des Grünpfeils bei Erreichen des Grenzwertes einer Unfallhäufung
- Schaffung eines Grenzwerts für Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern und Aufnahme in die VwV-StVO
- Strenge Auslegung vorhandener Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der Fußgänger und Radfahrer
- Verstärkte Aufklärung und Überwachung der Anhaltepflicht