Stadtstraße, Fußverkehr
Stadt­straße

Sicher­heit in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen

Seit den 1980er Jahren weisen Kommunen verkehrsberuhigte Bereiche aus; meist in Wohngebieten, zunehmend aber auch in Erschließungsstraßen und Geschäftsbereichen.

Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2015 überprüft und aktualisiert den bisherigen Wissensstand zur Verkehrssicherheit in diesen Bereichen.

In der Öffentlichkeit werden verkehrsberuhigte Bereiche, die mit dem Verkehrszeichen VZ 325 gekennzeichnet sind, auch gerne „Spielstraßen“ genannt. In diesen Bereichen sind Kinderspiele überall erlaubt und Fußgänger haben Vorrang vor dem Fahrverkehr, dürfen ihn allerdings nicht unnötig behindern. Verkehrsberuhigte Bereiche sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessern und durch geringe Geschwindigkeiten die Verkehrssicherheit erhöhen.

Einschätzungen der Praxis

Die im Rahmen der Studie befragten 148 Kommunen bewerten die Auswirkungen auf Aufenthaltsqualität, Straßenraumgestaltung und Geschwindigkeiten mehrheitlich positiv, sie sehen aber auch einen erhöhten Aufwand für die Erhaltung und den Betrieb. Die Effekte für die Verkehrssicherheit und die Verdrängung des Durchgangsverkehrs werden von der Hälfte der Befragten positiv eingeschätzt.

Unfallgeschehen und Geschwindigkeiten

Verkehrsberuhigte Bereiche mit Verkehrszeichen 325 haben sich bewährt. Sie zeigen keine grundsätzlichen Verkehrssicherheitsdefizite und werden von allen Verkehrsteilnehmern weitestgehend akzeptiert. Die Studie zeigen aber, dass insbesondere Fußgänger und Radfahrer deutlich häufiger an Unfällen mit Personen- oder schwerwiegendem Sachschaden beteiligt sind als ausschließlich Kraftfahrzeuge. In verkehrsberuhigten Geschäftsstraßen geschehen mehr als dreimal so viele Unfälle wie in Quartiers- und Erschließungsstraßen, Wohnstraßen sind im Vergleich die mit Abstand unauffälligsten verkehrsberuhigten Bereiche. Verkehrssicherheitsprobleme lassen sich am ehesten an den Schnittstellen mit dem übergeordneten Straßennetz feststellen. Hier ereignen sich bis zur Hälfte aller Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegendem Sachschaden.

Geschwindigkeitsmessungen belegen, dass das angestrebte Geschwindigkeitsniveau einer Schrittgeschwindigkeit in aller Regel nicht erreicht wird. Die realen Durchfahrtgeschwindigkeiten liegen in Abhängigkeit der Gestaltung im Mittel etwa bei 18 km/h. Bei konsequenter Gestaltung, insbesondere mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen wie Fahrgassenversätzen oder Aufpflasterungen, werden die niedrigsten Geschwindigkeiten erreicht. Eine bauliche Trennung von Fahrbahn und Nebenanlage führt zu höheren Geschwindigkeiten. In Wohnstraßen spielt die Gestaltung allerdings nur eine untergeordnete Rolle. 

Empfehlungen:

  • Verkehrsberuhigte Bereiche können bei entsprechender Gestaltung auch bei Verkehrsmengen bis etwa 4.000 Kfz pro Tag ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sein, ohne dass die Verkehrssicherheit dadurch negativ beeinflusst wird. Dies gilt z. B. auch für Geschäftsstraßen, in denen der Fußverkehr aufgrund der Randnutzung der dominierende Verkehr ist. Eine solche Verkehrsmenge an Kfz entspricht derzeit nicht den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift zur VZ 325 der StVO („... sehr geringem Verkehr …“). Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zugehörigen Verwaltungsvorschriften sollte geprüft werden.
  • Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau möglichst weit auf ein für Fußgänger und Radfahrer verträgliches Maß zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere der niveaugleiche Ausbau und der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Elementen über den gesamten Bereich.
  • Die Übergänge aus verkehrsberuhigten Bereich ins übergeordnete Netz müssen eindeutig und verständlich für die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein.
  • Die amtliche Statistik beinhaltet unter dem Unfallerfassungsmerkmal „Verkehrsberuhigter Bereich (Z325)“ auch andere geschwindigkeitsreduzierte Bereiche wie Tempo-30-Zonen, Parkplätze oder Straßen mit besonders niedriger zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Damit sind Aussagen zu mit VZ 325 ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen aus den amtlichen Unfalldaten nicht möglich. Es wird empfohlen, diese Unschärfe - insbesondere durch gezielte Unterweisung der den Unfall aufnehmenden und bearbeitenden Personen - zu beheben.

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