Radfahrausbildung, Kinder
Rad­fahr­aus­bil­dung

Schu­li­sche Rad­fahr­aus­bil­dung

Kernaufgabe der Radfahrausbildung ist die Vorbereitung auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Rad.

Dabei geht es vor allen Dingen um die Bewegungssicherheit der Kinder, denn Studien haben gezeigt, dass Kinder immer schlechtere motorische Fähigkeiten haben. Daher müssen zunehmend Polizeibeamte und Lehrkräfte die Voraussetzungen für ein gefahrenfreies Rad fahren im Straßenverkehr fördern. Dabei geht es neben der Motorik natürlich auch um Verkehrswissen und richtiges Verkehrsverhalten.

Die Unfallforschung der Versicherer und die Deutsche Verkehrswacht sehen daher eine umfassende und langfristige Förderung im Bereich der Radfahrausbildung für Kinder vor. Seit 2007 steht dafür ein Radfahrausbildungsprogramm von UDV und DVW zur Verfügung. Dieses beinhaltet:

  • Grundlagen der Bewegungssicherheit (psychomotorische Förderung in der Klasse 1 und 2)
  • Rad fahren lernen (Motorik)
  • Auseinandersetzung mit den Themen "verkehrssicheres Fahrrad" und Fahrradhelm"
  • Praktisches Fahren im Schonraum und im Straßenverkehr
  • Wissen um Regeln der Teilnahme im Straßenverkehr
  • Erkunden der Gefahren des Straßenverkehrs in der Schul- und Wohnumgebung
  • Entwicklung von Strategien und situationsbezogenem Know-how zur Bewältigung von Herausforderungen und Gefahren
  • Anerkennung und Bestärkung der Kinder.

Das Radfahrprogramm enthält eine Vielzahl von Medien, wie z. B. ein Lehrerhandbuch und ein Schülerarbeitsheft sowie einen Testbogen.

Um die Motorik und das Gefahrenbewusstsein rechtzeitig zu fördern, haben die Unfallforschung der Versicherer, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kindersicherheit sowie die Deutsche Verkehrswacht für den vorschulischen Bereich die Initiative  „Wir können das“ konzipiert. Mit dem Medienpaket, das sich an Erzieherinnen richtet, kann bereits im Kindergarten geübt und gelernt werden, wie man sich sicher bewegt, Balance hält und in Gefahrensituationen reagieren kann.

In der Grundschule gehört dann die enge Verbindung und Verzahnung mit dem Schulsport in der 1. und 2. Klasse zur wichtigen Voraussetzung für die Bewegungssicherheit der Kinder.

  • Im 1./2. Schuljahr soll in Kooperation mit dem Sport der motorische Status erhoben werden, dieser dient auch als Grundlage einer frühzeitigen Information der Eltern sowie für schulische Fördermaßnahmen.
  • Im 3. Schuljahr wird dann das motorische Radfahrtraining nach dem Programm von DVW und der Unfallforschung der Versicherer durchgeführt.
  • Im 4. Schuljahr wird unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Radfahrausbildung durch den Polizeibeamten ein erneuter Check der sicheren Fahrradbeherrschung vorgenommen und nötigenfalls durch einen Förderkurs in der JVS/ auf dem Schulhof ergänzt.
  • Zum Abschluss der Radfahrausbildung führen die Kinder eine Selbsteinschätzung ihrer Lernerfolge durch, die Eltern werden umfassend informiert und auf weiter führende Angebote im Jugendalter hingewiesen.

Zur Unterstützung der Förder- und Lernprozesse sollen neue Angebote für die Materialausstattung der Jugendverkehrsschulen beitragen. Die neuen Ausstattungselemente sollen sowohl Schulen bei der Einrichtung teilstationärer Anlagen unterstützen als auch den bestehenden JVS-Plätzen oder – Fahrzeugen eine schrittweise Modernisierung ihrer Arbeit sowie die Anpassung auf die aktuellen Erfordernisse ermöglichen.

Aufgrund der Dimension der Radfahrausbildung (1.100 Einrichtungen mit ca. 3.000 beteiligten Polizeibeamten, jährlich ca. 760.000 4. Klässler) hat sie eine enorme Breitenwirkung wie keine andere Maßnahme der Verkehrserziehung.

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