Stadtstraße, Radverkehr
Stadt­straße

Rad­wege ohne Benut­zungs­pflicht

Mehrere Änderungen in der StVO, der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie einschlägige Gerichtsurteile haben dazu geführt, dass die Benutzungspflicht von Radwegen immer weiter reduziert wurde.

In einem im Jahr 2018 beendeten Forschungsprojekt der UDV wurde deshalb untersucht, wie sich die Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrssicherheit auswirkt.

Mit der Radweggebenutzungspflicht wird in den in der Studie befragten 365 Städten unterschiedlich umgegangen. Etwa zwei Drittel der Städte haben ihre Radwege bereits auf die Notwendigkeit einer Benutzungspflicht überprüft, oder zumindest damit begonnen. In mehr als der Hälfte der Kommunen wurde die Benutzungspflicht der überprüften Radwege häufig aufgehoben. Die verwendeten Kriterien für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht sind sehr unterschiedlich. Die meisten Kommunen nannten jedoch die Kfz-Verkehrsstärke (71 Prozent).

Unter Berücksichtigung des gestiegenen Radverkehrsaufkommens zeigte sich in der Unfallanalyse nach Aufhebung der Benutzungspflicht keine wesentliche Veränderung des Unfallrisikos für Radfahrer. Dieses konnte letztlich darauf zurückgeführt werden, dass auch die nicht benutzungspflichtigen Radwege von der großen Mehrheit der Radfahrer weiter genutzt werden. Das zeigte sich bei den durchgeführten Verkehrszählungen und Verhaltensbeobachtungen. Es kam auch zu keiner wesentlichen Verlagerungen von Unfällen von den Radwegen auf die Fahrbahn.

Laut der durchgeführten Verkehrsteilnehmerbefragung empfinden sehr viele Radfahrer das Fahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn als gefährlich. Sie ziehen es daher mehrheitlich vor, auf den vorhandenen Radwegen zu fahren. Dieses gilt umso mehr, je breiter der Radweg, je schmaler die Fahrbahn und je mehr Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn unterwegs ist.

Fazit und Empfehlungen

Wie die Untersuchung zeigt, sind nicht mehr benutzungspflichtige Radwege genauso sicher oder unsicher, wie sie es vor der Aufhebung der Benutzungspflicht waren. Aufgrund der sich kaum verändernden Flächennutzung entstehen dabei keine wesentlichen neuen Konflikte oder Unfälle. Dennoch bestehen Probleme, die vor Aufhebung der Benutzungspflicht bestanden, auch nach deren Aufhebung weiter. Vor allem die typischen Unfälle beim Einbiegen und Kreuzen an Knotenpunkten waren auch auf den nicht benutzungspflichtigen Anlagen noch immer dominant.

Da die nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege weiterhin von der großen Mehrheit der Radfahrer benutzt werden, dürfen diese keinesfalls als Radwege zweiter Klasse behandelt werden. Die UDV empfiehlt daher, generell vorhandene Radverkehrsanlagen unabhängig von deren Benutzungspflicht regelwerkskonform zu gestalten (u. a. VwV-StVO, RASt 2006 und ERA 2010). Ein besonderer Fokus sollte dabei auf den bekannten Unfall- und Konfliktschwerpunkten liegen. Vor allem die verkehrssichere Gestaltung der Knotenpunkte ist hierbei wichtig. Entsprechende weiterführende Empfehlungen hierzu sind unter dem Stichwort „Verwandte Themen“ am rechten Bildschirmrand zu finden.

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