Kindersicherheit, Schulweg, Kinder
Kin­der­si­cher­heit

Kin­der im Auto

Kinder bis 12 Jahre beziehungsweise 150 Zentimeter Körpergröße müssen, auch auf kurzen Autofahrten, in geeigneten Kindersitzen gesichert werden. Dabei beginnt in diesem Alter meist die eigentlich schwierige Zeit, weil viele Kinder Kindersitze nicht mehr benutzen wollen.

Da sie ja schon „so groß“ sind, glauben manche Eltern, der Erwachsenengurt allein reiche zur Sicherung aus. Dies ist ein gefährlicher Irrtum.

Beim Unfall ohne Sitzerhöhung kann der Erwachsenengurt am Bauch oder Hals des Kindes tief einschneiden und böse Verletzungen verursachen. Deshalb müssen Kinder mit einer Sitzerhöhung – möglichst inklusive Rückenstütze – und Dreipunktgurt gesichert werden.

Die Gewichtseinteilung bei den Kindersitzen (Gruppe III: 22 – 36 kg) könnte den Schluss nahe legen, dass Kinder ab 36 kg Körpergewicht nicht mehr in Sitzerhöhungen gesichert werden müssen. Das ist falsch. Entscheidend ist die Körpergröße und damit der richtige Gurtverlauf. Bis 150 cm und bis zum 12. Geburtstag müssen Kinder also in Kindersitzen gesichert werden. Bei schwereren Kindern über 36 kg Körpergewicht ist zu empfehlen, möglichst breite und stabile Sitzerhöhungen anzuschaffen.

Eltern, die sich bereitwillig für „Taxidienste“ zur Verfügung halten, tun ihren Kindern nicht unbedingt etwas Gutes. Wenn es aber unumgänglich ist, sein Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen, sollten einige Grundregeln gelten:

  • Angemessene Geschwindigkeiten fahren und besonders aufmerksam sein.
  • Nur da anhalten, wo es erlaubt ist.
  • Das Kind immer zur Gehwegseite aussteigen lassen.
  • Den Anfahrtsweg möglichst so wählen, dass das Kind nach dem Aussteigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss.
  • Nach Schulschluss nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite warten.

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