Stadtstraße
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Geschwin­dig­kei­ten auf Inner­orts­s­tra­ßen

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in 2017 ihre Serie umfangreicher Geschwindigkeitsmessungen in den vier deutschen Millionenstädten Berlin, Köln, München und Hamburg abgeschlossen.

Mit den Messungen sollte auf die Gefahr überhöhter und unangepasster Geschwindigkeit hingewiesen werden. Insgesamt wurden die Geschwindigkeiten von mehr als zwei Millionen Fahrzeugen erfasst. Damit war erstmalig ein Vergleich des Geschwindigkeitsverhaltens in den vier Großstädten möglich.

Zumindest bei Tempo 50 hielten sich in allen Städten die meisten Fahrer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Trotzdem fuhren viele Verkehrsteilnehmer deutlich zu schnell und gefährdeten damit die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Insbesondere auf Strecken mit geringeren Geschwindigkeitsvorgaben waren besonders häufig Überschreitungen festzustellen.

Hamburg schnitt im Städtevergleich am schlechtesten ab. Auf Tempo 50 Straßen fuhr hier fast jeder fünfte Fahrer schneller als 55 km/h (18 Prozent). Hamburg übertraf damit sogar noch einmal München, wo in 2016 ähnlich schlechte Werte gemessen wurden (16 Prozent). Bei den besonders gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt allerdings Köln auf dem letzten Platz. Hier wurde bei erlaubten 50 km/h sogar noch etwa jedes 80. Fahrzeug mit mehr als 70 km/h gemessen.

Je weniger Verkehr auf den Straßen unterwegs war, desto höher waren die gemessenen Geschwindigkeiten. Vor allem nachts wurde dabei deutlich zu schnell gefahren. In Hamburg und München zeigten sich außerdem Motorradfahrer als besonders rücksichtslos. Auf Strecken mit Tempo 50 war hier der Anteil der Motorradfahrer die schneller als 80 km/h fuhren sieben- bis zehnmal so hoch wie der von Autofahrern.

Besonders häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigten sich auf Strecken mit geringeren zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. In Hamburg und München fuhr etwa  jeder zweite Fahrer auf Tempo 30 Strecken schneller als 35 km/h. Die Schrittgeschwindigkeit in Verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) wurde in allen vier Städten fast nie eingehalten.
Die Geschwindigkeitsmessungen in den vier deutschen Millionenstädten lassen einen klaren Handlungsbedarf erkennen. Die UDV fordert daher eine entsprechende Aufklärung der Verkehrsteilnehmer zum Thema zulässige Höchstgeschwindigkeit.  Dabei muss kommuniziert werden, dass schon diese nur unter günstigsten Umständen gefahren werden darf (§ 3 der Straßenverkehrsordnung). Das heißt, die „richtige“ bzw. „sichere“ Geschwindigkeit kann auch deutlich darunter liegen. Gleichzeitig ist es notwendig den Druck auch von repressiver Seite zu erhöhen. Bußgelder für deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten drastisch erhöht und die Geschwindigkeiten kontinuierlich und möglichst flächendeckend überwacht werden.

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