Gefährliche Abschaltung von Ampeln bei Nacht
Ampeln in der Nacht abzuschalten, provoziert Unfälle. Das wurde in einer Untersuchung, die das Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in den Jahren 2006/2007 durchgeführt hat, nachgewiesen.
Die weit verbreitete Praxis der Städte, Ampeln nachts auszuschalten, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Für die Studie wurde die „Abschaltpraxis“ der Städte Leipzig und Dresden sowie des Landkreises Harburg untersucht.
Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO den Kommunen klare Vorgaben dahingehend macht, dass Ampeln in der Regel auch nachts in Betrieb zu halten sind und bei schwächerer Verkehrsbelastung besondere (zum Beispiel verkehrsabhängige) Signalprogramme zu wählen seien, um die Wartezeiten zu minimieren, werden rund drei Viertel aller Ampeln nachts abgeschaltet.
Beliebte Argumente gegen den Dauerbetrieb von Signalanlagen sind dabei die vermeintlich
- steigende Lärmbelastung,
- steigenden Betriebskosten (Stromverbrauch),
- steigende Schadstoffbelastung,
- sowie seitens der Autofahrer der erhöhte Kraftstoffverbrauch und längere Reisezeiten.
Die Untersuchung zeigte, dass sich z. B. in Dresden pro Jahr ca. 300 Verkehrsunfälle mit mehr als 100 Verletzten an abgeschalteten Ampeln ereignen und die daraus folgenden Unfallkosten rund 2,9 Millionen Euro betragen. Werte, die sich ohne Weiteres auf andere Großstädte übertragen lassen. Die Zunahme an Lärmbelastung, Betriebskosten, Fahrzeiten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffbelastung ist dagegen marginal und wird wesentlich stärker von der individuellen Fahrweise als von den Ampelphasen beeinflusst.
Demgegenüber stehen deutliche Nachteile, wenn Ampeln nachts abgeschaltet werden:
- Die Unfallkostenrate verdoppelt sich an diesen Kreuzungen und Einmündungen. Mit anderen Worten: Ohne Ampeln ist die Kreuzung nachts doppelt so unsicher.
- Die Unfälle sind deutlich schwerer.
- Die Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die gleichen Vorfahrtsunfälle wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen.
Deshalb fordert die UDV eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der VwV-StVO, die besagt, dass Ampeln nachts nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschaltet werden sollten, beispielsweise Bedarfsampeln vor Schulen oder Kindergärten. Außerdem ist die Anwendung intelligenter, verkehrsabhängiger Signalsteuerung und der Einsatz der Niedervolttechnik z. B. LED) zu empfehlen.
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