Medieninformation
Medien­in­for­ma­tion

Ver­kehrs­ge­richts­tag 2017: Unfall­ur­sa­che Smart­phone

Die Nutzung von Smartphones oder gar Tablets beim Fahren stellt nach Auffassung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ein zunehmendes Problem dar.

Es ist nicht auszuschließen, dass sogar die unbefriedigende Entwicklung bei den Unfällen mit Verletzten und Getöteten darauf zurückzuführen ist.

Wie groß das Problem genau ist, bleibt aus wissenschaftlicher Sicht allerdings weiter unklar. Fundierte Forschungen dazu sind aufwändig und methodisch schwierig. Simulatorstudien haben bereits gezeigt, dass weniger das Telefonieren als vielmehr das Lesen und Schreiben von Textnachrichten gefährlich ist. Dabei sind sich die meisten Verkehrsteilnehmer der Risiken durchaus bewusst: In der UDV-Studie Verkehrsklima 2016 schätzten 73 Prozent der Befragten das Lesen und 86 Prozent das Schreiben von Textnachrichten als gefährlich ein.

Nichtsdestoweniger glauben die meisten Verkehrsteilnehmer, die das Smartphone nutzen, das Geschehen kontrollieren zu können. Dabei ist der übliche Ablauf nicht die längere Blickabwendung, sondern das Hin- und Herspringen des Blicks. Man vertraut darauf, das Verkehrsgeschehen vor sich für diese kurze Zeit „voraussehen“ zu können. Das klappt zwar oft, aber eben nicht immer. Eine amerikanische Studie zeigte mittels Fahrerbeobachtung (sogenannte Naturalistic Driving Study), dass Texten während des Fahrens beispielsweise das Risiko eines Beinahe-Auffahrunfalls um das Siebenfache und das Risiko eines Auffahrunfalls um das 3,5-fache erhöht.

Die UDV fordert daher die Bundesregierung auf, den völlig veralteten „Handyparagraphen“ (§23, 1a StVO) so zu fassen, dass überhaupt erst einmal alle Verstöße, ob mit Smartphone oder Tablet, ob beim Telefonieren oder Textnachrichten verarbeiten, geahndet werden können. Bislang regelt der Paragraph unter anderem die Nutzung von Autotelefonen, während Tablets vom Wortlaut nicht erfasst sind. Eine Erhöhung des Bußgeldes würde dagegen wenig bringen, da es gemessen an Geschwindigkeitsverstößen mit 60 Euro schon hoch ist und das Delikt kaum kontrolliert werden kann.

Da automatisierte Fahrfunktionen auf absehbare Zeit nicht zur Lösung des Problems beitragen werden und eine technische Unterdrückung nur auf dem Fahrerplatz technisch nicht machbar ist, sollten zumindest Möglichkeiten der Spracheingabe und Vorlesefunktion optimiert werden.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung
Tel: 030-2020-5820
Mail: s.brockmann@gdv.de

Zur Startseite
Auch inter­essant