Maßnahmen gegen Unfallhäufungen
Die örtliche Unfalluntersuchung schließt für jede Unfallhäufung (UH) mit einem oder mehreren Vorschlägen von Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufung ab.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Sofortmaßnahmen und längerfristige Maßnahmen.
Sofortmaßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie unmittelbar umzusetzen und immer zu ergreifen sind, auch bei bereits geplanten Umgestaltungen der Unfallhäufung. Beispiele sind: mobile Geschwindigkeitskontrollen, Optimierung von Markierungen, Versetzen/Wiederholen von Verkehrszeichen.
Mittel- und langfristige Maßnahmen bedürfen zumeist längerer Planungs- und Realisierungsphasen. Sie lösen die Sofortmaßnahmen ab um die Unfallhäufung dauerhaft und in einem hohen Maß zu entschärfen. Beispiele sind: Ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, Mehrphasige Lichtsignalanlagen mit Linksabbiegeschutz, komplette Neugestaltung wie Umbau in einen Kreisverkehrsplatz.
Die Maßnahmenfindung für eine Unfallhäufung erfolgt durch das Abarbeiten aller Analyseerkenntnisse der auffälligen sicherheitsrelevanten Verkehrsvorgänge, die durch die Fahrtrichtung der Unfallbeteiligten und den Konflikt maßgeblich beschrieben werden. Liegen mehrere Konflikte vor (UH weist mehr als einen auffälligen Unfalltyp auf) muss sich die Maßnahmenfindung auf alle bestehenden Konfliktvorgänge ausrichten.
Die ausgewählten Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen müssen geeignet, angemessen und durchsetzbar sein. Zur Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen muss unabhängig von den Kosten die Wirksamkeit im Vordergrund stehen. In Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen sehen sich die Unfallkommissionen leider zunehmend gezwungen auf kostengünstige Maßnahmen auszuweichen. Eine Studie der UDV überprüfte die Wirksamkeit von kostengünstigen Maßnahmen an Unfallhäufungen im Vorher/Nachher-Vergleich. Sie gliedert sich im Wesentlichen in eine subjektive Bewertung von Maßnahmen mittels einer Befragung von 217 Praktikern und eine objektive Bewertung auf Grundlage des Unfallgeschehens.
Die UDV leitet aus ihrer Studie folgende konkrete Empfehlungen ab:
- Bei der Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen muss die Wirksamkeit weiterhin im Vordergrund stehen. Dies gilt insbesondere für Unfallhäufungen mit überwiegend schweren Unfällen. In der Regel wird sich dann auch eine angemessene Effizienz für das Gemeinwohl nachweisen lassen.
- Für die Praxis sollte weiterhin der Grundsatz gemäß „Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen M Uko“ gelten, dass Maßnahmen nach folgenden Kriterien zu wählen sind: Maßnahmen müssen geeignet und angemessen und durchsetzbar sein.
- Die Abwägung und Prüfung der Eignung einer kostengünstigen Maßnahme sollte sehr gewissenhaft durchgeführt werden. Es wird angeraten, den Abwägungsprozess genau zu dokumentieren.
- Maßnahmen, auch kostengünstige Maßnahmen, deren Wirksamkeit auf das Unfallgeschehen nicht nachgewiesen ist, dürfen von Unfallkommissionen zur Umsetzung nicht in Betracht gezogen werden.
Alle Veröffentlichungen zum Projekt können kostenfrei unter uko@gdv.de bestellt werden.
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