Unfallrisiko Parken für zu Fuß Gehende und Radfahrende
Durchschnittlich werden in Deutschland jeden Tag mehr als 100 Millionen Wege mit dem PKW durchgeführt (MID 2017). Sowohl beim Ein- und Ausparken als auch beim Ein- oder Aussteigen kommt es dabei zu Unfällen. Zudem geschehen auch Unfälle, die indirekt durch geparkte Fahrzeuge begünstigt werden.
In einem Forschungsprojekt hat die Unfallforschung der Versicherer die Struktur und Bedeutung dieser Unfälle untersuchen lassen und Empfehlungen zu deren Vermeidung erarbeitet. Der Fokus lag dabei auf Unfällen mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Im Projekt wurden u. a. 46 deutsche Städte befragt, mehr als 27.000 Unfälle ausgewertet sowie Vor-Ort-Begehungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen von Verkehrsteilnehmenden durchgeführt.
Der Einfluss des Parkens auf das Unfallgeschehen ist deutlich größer als es eine bloße Auswertung nach dem Unfalltyp 5 (Unfälle durch ruhenden Verkehr) erscheinen lässt. Nach detaillierter Analyse der Hergangstexte der untersuchten innerörtlichen Unfälle mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mit Personenschaden steht innerorts fast jeder fünfte dieser Unfälle im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Parken.
Die wesentlichsten Probleme sind Radverkehrsunfälle mit geöffneten Fahrzeugtüren (Dooring-Unfälle) und Unfälle mit Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge. Mehr als die Hälfte der identifizierten Parken-Unfälle stehen in einem indirekten Zusammenhang mit dem Parken, meistens durch Sichteinschränkungen. Betroffen sind hiervon vorrangig zu Fuß Gehende, die abseits der Knotenpunkte zwischen parkenden Fahrzeugen die Straße queren wollen sowie in Längsrichtung fahrende Radfahrende an Knotenpunkten und Einfahrten. Das regelwidrige Parken ist vor allem für Radfahrende ein Problem. Der Großteil der zu Fuß Gehenden wurde dagegen durch regelkonform parkende Fahrzeuge beeinflusst. Aber auch infrastrukturelle Defizite wie fehlende Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen können Unfälle begünstigen.
Zur Vermeidung von Unfällen von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Zusammenhang mit dem Parken werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird (auch im Mischverkehr), sollte stets ein Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen markiert werden.
- Auch zum Gehweg sind ausreichende Sicherheitsräume zu gewährleisten.
- Im Zuge von Tempo 50-Straßen sollte das Parken am Fahrbahnrand 20 Meter vor und 15 Meter nach dem Knotenpunkt bzw. der Querungsstelle untersagt werden. Auf Straßen mit geringeren Geschwindigkeiten sollte 10 Meter davor und 5 Meter danach das Parken verboten werden.
- Wenn das Parken auch im näheren Bereich der Kreuzung oder Querungsstelle ermöglicht werden soll, sollten die Sichtfelder durch bauliche Maßnahmen (Bordsteine, Poller etc.) freigehalten und der Gehweg mindestens bis an den Fahrbahnrand vorgezogen werden.
- Auch das Parken an Grundstückszufahrten muss so gestaltet werden, dass eine ausreichende Sicht auf zu Fuß Gehende und Radfahrende im Seitenraum und auf der Fahrbahn gewährleistet ist.