Fahrradstraßen und Einbahnstraßen
Fahrradstraßen und für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire der deutschen Radverkehrsplanung.
Die Unfallforschung der Versicherer hat zur Verkehrssicherheit beider Infrastrukturelemente ein Forschungsprojekt durchgeführt, welches im Jahr 2015 beendet wurde.
Dazu wurden neben einer bundesweiten Online-Befragung umfassende Unfalluntersuchungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer durchgeführt und daraus Empfehlungen für deren verkehrssichere Gestaltung abgeleitet.
Ergebnisse zu Fahrradstraßen:
Unfälle in Fahrradstraßen geschehen verhältnismäßig selten und sind im Vergleich mit dem gesamten innerörtlichen Unfallgeschehen im Radverkehr weniger schwer. Dennoch konnten Verbesserungspotenziale identifiziert und folgende Empfehlungen abgeleitet werden.
- Die Fahrradstraßen dienen dem Radverkehr, höchstens Anlieger sollten auch mit anderen Fahrzeugen hier einfahren dürfen.
- Durchgangsverkehr ist zu unterbinden.
- Ein- bzw. Durchfahrtsverbote müssen konsequent überwacht werden.
- Um das gleichzeitige Begegnen von jeweils zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern sicher zu ermöglichen, sollte die Fahrgasse von Fahrradstraßen 4 bis 5 Meter zuzüglich Sicherheitsabständen zu parkenden Fahrzeugen (beim Längsparken 0,75 Meter) betragen. In diesem Fall sind auch ausreichend Sicherheitsabstände zum Überholen eines Radfahrers oder zum Begegnen eines Radfahrers mit einem Pkw vorhanden.
- Sofern Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist, ist von deutlich größeren Fahrgassenbreiten wegen möglicher überhöhter Geschwindigkeit und kritischen Überholungen abzusehen.
- Fahrradstraßen sollten über den gesamten Streckenzug möglichst einheitlich gestaltet sein.
- Damit die Fahrradstraße auch ihrer Bedeutung als Infrastrukturelement mit Vorrang für Radfahrer gerecht wird, sollte die Fahrradstraße an den Knotenpunkten möglichst Vorfahrt erhalten.
- Es ist eine entsprechende Aufklärungsarbeit zur Bedeutung des Verkehrszeichens „Fahrradstraße“ notwendig.
Ergebnisse zu geöffneten Einbahnstraßen:
Die Untersuchung zu geöffneten Einbahnstraßen zeigte, dass diese grundsätzlich sehr sicher sind. Es gibt jedoch auch hier Optimierungspotenzial.
- Bei der Freigabe des Radfahrens in Gegenrichtung ist auf die Einhaltung der Vorgaben zur Öffnung von Einbahnstraßen gemäß VwV-StVO und den RASt 06 zu achten.
- An den Kreuzungen und Einmündungen am Anfang und Ende sowie innerhalb der Einbahnstraßen ist durch deutliche und gut erkennbare Beschilderung auf „Radverkehr aus beiden Richtungen“ hinzuweisen.
- In Einkaufsstraßen mit hohem Querungsbedarf ist darüber hinaus auch den Fußgängern der Radverkehr in Gegenrichtung zu verdeutlichen (z. B. durch Piktogramme und Pfeile auf der Fahrbahn). An den entsprechenden Querungsstellen muss dabei für ausreichende Sicht auf den Radverkehr in Gegenrichtung gesorgt werden.