Sicherheit von Zebrastreifen
Im Jahr 2016 verunglückten laut amtlicher Statistik 5.425 Personen an Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen), 25 davon tödlich. Sind Zebrastreifen also besonders unsicher und sind andere Querungsanlagen wie einfache Mittelinseln oder Fußgängerampeln möglicherweise sicherer?
Um dieser Frage nachzugehen, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) eine vergleichende Sicherheitsbewertung von 335 unterschiedlichen Querungsanlagen (Mittelinseln, Zebrastreifen mit und ohne Mittelinseln und Fußgängerampeln) in den Städten Hannover, Karlsruhe und Stuttgart durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass richtig geplante und ausgestattete Zebrastreifen eine, unabhängig von der Kraftfahrzeugbelastung, vergleichbare Sicherheit bieten können wie Fußgängerampeln.
Erforderlich sind dazu:
- Gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung
- Gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen und die Wartefläche (insbesondere durch effektives Freihalten von am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen)
- Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit
- Zusätzliche Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung
Mittelinseln erhöhen zusätzlich die Sicherheit von Zebrastreifen und sollten, wo immer es möglich ist, auch eingesetzt werden. Allerdings haben die Unfallforscher auch festgestellt, dass wenn auch nur eine der oben genannten Kriterien nicht eingehalten werden konnte, die „Unsicherheit“ von Fußgängerüberwegen zunahm. Deshalb sollte dann auf die Anlage von Zebrastreifen verzichtet werden. Nicht nur bei der Neuanlage von Zebrastreifen müssen diese Kriterien unbedingt eingehalten werden. Auch alle bestehenden Anlagen sind daraufhin zu überprüfen; insbesondere wenn es hier vermehrt zu kritischen Situationen oder sogar zu Unfällen kommt.
Eine Unfallanalyse von 162 Berliner Zebrastreifen ergab ähnliche Ergebnisse. Insgesamt wurden in den Jahren 2003 bis 2005 zwei Unfälle mit Getöteten, 18 Unfälle mit Schwerverletzten und 114 Unfälle mit Leichtverletzten aufgenommen. An 91 Zebrastreifen geschahen in den drei Jahren keine Unfälle mit Personenschaden und an weiteren 54 Zebrastreifen geschahen jeweils nur ein oder zwei Unfälle mit Personenschaden in den drei Jahren. Das Unfallgeschehen konzentrierte sich damit auf lediglich 10 Prozent der Zebrastreifen in Berlin, bei denen die Anlageform das Unfallgeschehen mit beeinflusst. Einige dieser Anlagen sind jedoch bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung durch Ampeln ersetzt oder durch ergänzende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherheit verbessert worden.
Fazit auch dieser Untersuchung: Zebrastreifen können, wenn sie richtig angelegt werden durchaus sicher betrieben werden, vor allem dann, wenn sie mit einer Mittelinsel kombiniert sind. Sollten allerdings vermehrt Unfälle auftreten, muss die Unfallkommission vor Ort prüfen, welches die beste „Querungshilfe“ an dieser Stelle ist.
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