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Aggres­sion im Stra­ßen­ver­kehr

Mit diesem Thema beschäftigte sich der Verkehrsgerichtstag 2013 in Goslar. Ich möchte betonen, dass dieser Beitrag meine persönliche Meinung zum Thema beschreibt und vor der dortigen Diskussion verfasst wurde. Es mag gut sein, dass ich danach den einen oder anderen Aspekt neu oder anders sehe.

Wann ist Autofahren aggressiv?

Es gibt eine Menge Leute, die eine angeblich zunehmende Aggressivität im Verkehr beklagen. Ich selbst habe ganz subjektiv auch dieses Gefühl. Aber so klar und einfach sich diese Frage zunächst ausnimmt: Wissenschaftlich ist dieses Gefühl nicht zu verifizieren. Das liegt vor allem am Methodenproblem. Es gibt zwar eine gewisse Grundvorstellung von Aggressionsdelikten, aber ob die wirklich aus aggressivem Gefühl heraus begangen wurden, kann letztlich nur der „Täter“ sagen. Der wird das aber in der Regel, selbst wenn man jedes Mal Gelegenheit hätte zu fragen, nicht tun. Außerdem verfügen wir über kein Maß, mit dem wir die verschiedenen Formen von Aggression messen könnten. Wenn wir aber nicht messen, können wir auch nicht vergleichen, also auch nicht sagen, ob etwas besser oder schlechter geworden ist.

Es kommt auf die Delikte an

Eigentlich ist das aber auch egal, wir müssen uns nur von der Überschrift lösen. Was wir meinen und ändern wollen sind ja die Delikte. Vor allem fällt mir dazu ein: Grobe Geschwindigkeitsüberschreitung, Drängeln, vor allem mit Lichthupe, Rechtsüberholen auf der Autobahn, gefährliches Überholen auf Landstraßen, Spurspringen in Verbindung mit Schneiden im Stadtverkehr und Ausbremsen als „erzieherische Maßnahme“. Nach meiner Schätzung, die sich auf eine Auswertung der Datenbank der UDV stützt, entfallen auf solche Delikte etwa ein Drittel aller Getöteten im Straßenverkehr.

Wer sich nicht ändern will, darf kein Auto fahren

Ich denke, dass die meisten mit mir einig sind, dass der Staat (also wir alle) solches Verhalten nicht dulden darf und entsprechend gegensteuern muss. Dabei ist die wissenschaftliche Erkenntnis wichtig, dass Aggressionstäter ihr Verhalten, das sie auch außerhalb des Straßenverkehrs zeigen, nicht erkennen und stets die Schuld für die eigene Handlungsweise beim Anderen suchen. Sie sind dementsprechend auch nicht bereit, sich zu ändern. Wir müssen diese Fahrer also schlicht und einfach aus dem System herausnehmen, also mit Fahrverboten und letztlich mit Entziehung der Fahrerlaubnis belegen. Das Instrument dazu haben wir mit dem Flensburger Zentralregister, das ja zur Zeit reformiert wird. Wichtig wäre dann, die genannten Delikte mit vielen Punkten zu belegen.

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung von Aggressionsdelikten:

  • Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme in den Paragraphen 315 c StGB, in dem unter anderem bisher schon rücksichtsloses Überholen oder gefährliches Verhalten an Fußgängerüberwegen geregelt ist.

  • Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge, die vermehrt angeschafft werden sollten.

  • Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen, Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und erschweren. Die dazu geeigneten Systeme, intelligenter Tempomat und Spurhalteassistent, wären jetzt schon vorhanden und sollten auf diesen Zweck angepasst werden.

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