Schulweg, Kinder, Radverkehr, Fahrrad
Schul­weg

Schul­weg mit dem Rad

Radfahren erfordert körperliche und kognitive Fähigkeiten, die bei Grundschulkindern noch nicht vollständig entwickelt sind. Daher sollten Kinder frühestens ab der fünften Klasse den Schulweg allein mit dem Rad zurücklegen.

In geschützten Bereichen können Kinder üben und trainieren: Treten, Lenken, Gleichgewicht halten, auf andere reagieren und die wichtigsten Verkehrsregeln lernen. Im Vorschulalter sollten Kinder zuerst dort Rad fahren lernen. 

Im Grundschulalter sollten Kinder nur in Begleitung Erwachsener fahren und so gemeinsam den Straßenverkehr kennenlernen. Erst nach der bestandenen Radfahrprüfung in der vierten Klasse sollten sie selbstständig Radfahren. Aber auch dann besteht noch immer Trainingsbedarf. Die Prüfung bescheinigt lediglich, dass grundlegende Manöver in sicherer Umgebung gefahren werden können. Die vielfältigen Gefahren im realen Straßenverkehr werden jedoch erst mit ausreichend Übung und der nötigen Reife sicher gemeistert.

Das von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) entwickelte Radfahrtraining für die Sekundarstufe I führt die Radfahrausbildung fort und bereitet auf die Bewältigung komplexer Aufgaben vor. Bei Radausflügen in der Freizeit und am Wochenende können zudem schwierige Stellen im Straßenverkehr gemeinsam kennengelernt sowie das richtige Verhalten besprochen werden.

Es gelten folgende Regeln:

  • Bis zum 8. Geburtstag MÜSSEN Kinder auf dem Gehweg fahren.
  • Bis zum 10. Geburtstag DÜRFEN Kinder auf dem Gehweg fahren.
  • An Kreuzungen und Einmündungen müssen sie ABSTEIGEN und SCHIEBEN.
  • Es DARF auch auf einem „baulichen“ Radweg gefahren werden. Aber NICHT auf Radfahrstreifen oder Schutzstreifen neben der Fahrbahn.
  • EINE Aufsichtsperson (ab 16 Jahre) darf das Kind (< 8 Jahre) mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten.
  • Auf zu Fuß Gehende ist Rücksicht zu nehmen.

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