Regelverstöße
Regel­ver­stöße

Alko­hol-Inter­lock in Deutsch­land

Unfälle unter Alkoholeinfluss sind häufig besonders schwere Unfälle. Gleichzeitig nimmt die Kontrolldichte durch die Polizei immer weiter ab. Atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren (auch Alkohol-Interlock genannt) könnten solche Unfälle verhindern.

In Deutschland gibt es bei der verkehrspolitischen Umsetzung von Alkohol-Interlock seit Jahren keinen Fortschritt. Daher hat die UDV den internationalen Forschungsstand zur Implementierung von Alkohol-Interlock in Bezug auf die Wirksamkeit, die Akzeptanz und die rechtliche Umsetzung aufgearbeitet. Daraus resultieren Vorschläge für die Implementierung von Alkohol-Interlock in Deutschland.

Die Ergebnisse bestätigen die unter Experten geteilte Auffassung, wonach für auffällige Kraftfahrer die Nutzung eines Alkohol-Interlock-Gerätes zwingend mit einer therapeutischen Maßnahme gekoppelt sein muss, um langfristig positive Effekt zu erzielen. Ein solches Alkohol-Interlock-Programm muss im deutschen Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht oder Verwaltungsrecht eingebunden werden. Im Gegensatz zum Strafrecht ist die Verankerung im Verwaltungsrecht über das Konstrukt der bedingten Eignung relativ einfach möglich. Auch die Verankerung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist durch wenige gesetzgeberische Ergänzungen möglich.

Um effektiv Trunkenheitsfahrten zu verhindern, sollte aber auch der primärpräventive Einsatz von Alkohol-Interlock-Geräten eine Rolle spielen. Die verpflichtende Installation von Alkohol-Interlock-Geräten in allen Neufahrzeugen als konsequente Fortentwicklung der europäischen Normenreihe EN 50436 wäre eine Präventionsmaßnahme, durch die alkoholbedingte Verkehrsunfälle langfristig zu einem großen Teil verhindert werden könnten.

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