Weitere Fahrzeuge, E-Mobilität/Padelec
Wei­tere Fahr­zeuge

Sicher unter­wegs mit dem E-Scoo­ter

E-Scooter haben eine Funktion im Mobilitätsmix und sollten daher für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Die nach kontroversen Debatten gefundene Lösung, dass sie von Personen ab 14 Jahren auf Radwegen, ersatzweise Straßen, benutzt werden dürfen stellt einen Kompromiss dar. Wünschenswert wäre es gewesen, ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Prüfbescheinigung vorzusehen sowie Fußverkehrsflächen grundsätzlich nicht freizugeben.

Dabei liegen die Gefahren auf der Hand: Die Scooter treffen auf ohnehin schon belastete Radanlagen, verhalten sich dort ungewohnt und können durch die mit ihren kleinen Rädern verbundene Instabilität vermehrt zu Stürzen führen. Aus Städten, die anfangs sehr liberal mit diesen neuen Gefährten umgegangen sind, werden deshalb auch zunehmend Einschränkungen berichtet.

In Deutschland wird es darauf ankommen, wie viele Menschen über welche Distanzen die Gefährte nutzen, ob sie sich von Gehwegen fernhalten oder, wo diese von Kommunen freigegeben sind, sich dort entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Die Unfallentwicklung muss in den nächsten Jahren aufmerksam beobachtet werden, gegebenenfalls muss nachjustiert werden.

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