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Ver­kehrs­ge­richts­tag 2015: Neue Pro­mil­le­grenze für Rad­fah­rer

Bislang liegt der Grenzwert für die „absolute Fahruntüchtigkeit“ von Radfahrern bei 1,6 Promille. Er wurde durch die Rechtsprechung auf Grundlage von Fahrversuchen mit Probanden in den achtziger Jahren festgelegt.

Im Jahr 2014 wurde dieser Grenzwert überprüft – mittels eines Forschungsprojekts der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Die Studie lieferte zwei wesentliche Erkenntnisse: Einerseits bestätigen sich die Ergebnisse früherer Forschungsprojekte, die eine Abnahme der Fahrtüchtigkeit mit zunehmender Alkoholisierung auch bei Radfahrern konstatierten. Andererseits ist möglicherweise die Annahme in Frage gestellt, nach der ab 1,6 Promille ausnahmslos jeder Radfahrer als fahruntüchtig anzusehen ist. Die  Studie liefert jedenfalls keine Handhabe für die Rechtsprechung, eine absolute Fahruntüchtigkeit schon unterhalb von 1,6 Promille anzunehmen.

Während also kein Zweifel besteht, dass auch erheblich alkoholisierte Radfahrer sich selbst und gegebenenfalls sogar andere gefährden, zeichnet sich Bedarf ab, wie dies zukünftig zu ahnden ist.  Zwar können auch Radfahrer schon ab 0,3 Promille strafrechtlich belangt werden, wenn sie auffällig sind oder einen Unfall verursacht haben, allerdings spielt diese Möglichkeit in der Praxis keine Rolle.

Für Radfahrer existiert bislang kein Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes für Kraftfahrer vorhanden ist und dort das Fahren mit 0,5 Promille oder mehr mit einem Bußgeld belegt. Die UDV plädiert auf Grundlage der Projektergebnisse deshalb dafür, einen Ordnungswidrigkeitstatbestand auch für alkoholisierte Radfahrer einzuführen, um Radfahrer auf die Gefährdung durch Alkohol im Verkehr aufmerksam zu machen. Der Grenzwert dafür könnte bei 1,1 Promille liegen.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2015
GDV Positionen zum Verkehrsgerichtstag 2015

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Siegfried Brockmann
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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