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Maß­nah­men zum Fuß­gän­ger­schutz

Rund 600 Menschen sterben pro Jahr als Fußgänger im Straßenverkehr, mehr als 8.000 werden schwer verletzt. Das muss nicht sein. In einem Forschungsprojekt mit der RWTH Aachen hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) technische Maßnahmen zur Abschwächung der Unfallfolgen von Fußgängern beim Zusammenstoß mit einem Auto untersucht und festgestellt, dass es auch bei modernen Fahrzeugkonstruktionen noch enormes Verbesserungspotenzial gibt.

So können optimierte Stoßfänger, aufstellbare Hauben und Scheibenrahmenairbags den Aufprall des Fußgängers nach einem Crash deutlich abmildern. Zusätzlich können elektronische Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung die Geschwindigkeit vor dem Zusammenstoß so weit absenken, dass das Verletzungsrisiko deutlich verringert wird.

So schwer Unfälle von Kraftfahrzeugen mit Fußgängern meist sind, so schwierig sind sie zu beeinflussen. Zu unterschiedlich sind die Fahrzeugfronten, zu unterschiedlich sind auch die Fußgänger, egal ob Kinder oder Senioren, Frauen oder Männer. Das Projekt hat klar gezeigt, dass es keine Einzelmaßnahme für alle Autoformen gibt, die die Unfallschwere mit all diesen verschieden großen und verschieden schweren Fußgängern in gleichem Maße verringert. Und es gibt nicht die eine sichere Fahrzeugfront. Diese Erkenntnisse werden bislang sowohl bei den gesetzlichen Vorgaben, als auch bei den EuroNCAP-Tests zu wenig berücksichtigt.

Mit Hilfe ihres neuen integralen Bewertungsansatzes kann die UDV für alle verfügbaren Fahrzeugmodelle jetzt wesentlich genauere Aussagen über deren „Fußgängerkompatibilität" machen. Dabei wurde auch festgestellt, dass Maßnahmen der passiven Sicherheit (verbesserte Stoßfänger, aufstellbare Haube, Scheibenairbag) zusammen mit aktiven Assistenzsystemen (automatische Notbremssysteme zur Verringerung der Geschwindigkeit) das Schutzpotential deutlich erweitern können. Denn die Aufprallgeschwindigkeit ist der entscheidende Faktor für die Verletzungsfolgen des Fußgängers.

Deshalb fordert die Unfallforschung der Versicherer:

  • Tempo 30 (oder weniger) vor Schulen, Kindergärten und an bekannten Unfallschwerpunkten, sowie die Überwachung dieser Geschwindigkeiten.
  • Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung müssen beschleunigt optimiert und für alle Fahrzeugklassen angeboten werden.
  • Schon erreichte Fortschritte beim passiven Fußgängerschutz dürfen durch die Einführung elektronischer Systeme nicht abgeschwächt werden. Die kritischen Bereiche Scheibenrahmen und A-Säule müssen entschärft werden.
  • Die bislang unzureichenden Test- und Bewertungsverfahren müssen weiterentwickelt werden. Sie müssen verschiedene passive und aktive Maßnahmen in ihrer Wirkung ganzheitlich betrachten.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de 

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