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Ver­kehrs­ge­richts­tag 2015: Gefah­ren durch Smart­phone-Nut­zung

Beim SMS-Schreiben, Telefonieren, Navigieren oder Radio einstellen, besteht für den Autofahrer die Gefahr, abgelenkt zu werden und nicht mehr adäquat auf das Verkehrsgeschehen reagieren zu können.

Deshalb hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) den gegenwärtigen Forschungsstand zur Ablenkungswirkung von Informations- und Kommunikationssystemen (IKS) analysiert.

Im ersten Schritt der Untersuchung wurden derzeit im Pkw verfügbare und häufig genutzte IKS identifiziert: Navigationssysteme, Klimaanlage, Audio- und Telefoneinrichtungen. Im zweiten Schritt wurden empirische Studien zur Ablenkungswirkung dieser Systeme gesichtet. Fall-Kontrollstudien, die die Nutzung von IKS bei Fahrten mit und ohne Unfall vergleichen, sind derzeit nicht verfügbar.

Die deutlichste Beeinträchtigung des Fahrverhaltens findet sich beim Lesen und Schreiben von SMS, gefolgt von der Bedienung des Navigationssystems und des Telefons. Telefonieren selbst, die Suche von Titeln im Musikplayer sowie das Senden von SMS zeigen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens im mittleren Bereich. Beim Einstellen von Sendern am Radio und dem Empfangen von SMS (ohne sie zu lesen) gab es relativ wenig Beeinträchtigung.

Diese Ergebnisse lassen sich durch die unterschiedlichen Anforderungen, die die Bedienung von IKS an den Fahrer stellen, recht gut erklären. Beim Lesen und Schreiben von Textbotschaften muss der Fahrer auf das Mobilgerät schauen und es gleichzeitig mit der Hand bedienen. Diese Aufgabe lässt sich außerdem schlecht unterbrechen, da längere Sinneinheiten produziert bzw. aufgenommen werden. Das geht mit relativ langen Blickabwendungen von der Straße und einer hohen kognitiven Beanspruchung einher.

Ähnlich ist es bei der Bedienung des Telefons und des Navigationssystems. Allerdings sind diese Aufgaben in einer kürzeren Zeitspanne zu bewältigen, lassen sich eher unterbrechen und sind kognitiv wenig anspruchsvoll sind, aber mit kurzen Blickabwendungen von der Straße einhergehen.

Ergebnisse und Forderungen:

  • Die Nutzung von Textnachrichten während des Fahrens lenkt am stärksten von der eigentlichen Fahraufgabe ab. Unklar ist bisher, ob und wie Fahrer ihr eigenes Fahrverhalten an die aktuelle Verkehrssituation anpassen, um eine Ablenkung und eine mögliche Gefährdung zu reduzieren. Dies muss noch untersucht werden.
  • Die vergleichsweise geringe Ablenkung bei der Nutzung des Bordcomputers und aktuelle Entwicklungen bei der Gestaltung der Eingabemöglichkeiten im Fahrzeug zeigen, dass die Bemühungen der Fahrzeugindustrie um eine benutzerfreundliche Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle erfolgreich sind.
  • Optimierte Schnittstellen sollten auch für die Einbindung von mobilen Endgeräten in die Fahrzeugoberfläche angeboten werden, dabei sollten möglichst nur „unkritische“ Anwendungen freigegeben werden.
  • Das hochautomatisierte Fahren wird das Problem der Ablenkung auch mittelfristig nicht lösen, weil sich sowohl der gesamte Fahrzeugbestand als auch die in Frage kommenden Anwendungs-fälle nur langsam dahin entwickeln werden.
  • Verbote sind sinnlos, da das Lesen und Schreiben von Textnachrichten praktisch nicht kontrollierbar ist. Insofern fordert die UDV auch keine höheren Bußgelder.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2015
GDV Positionen zum Verkehrsgerichtstag 2015

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Siegfried Brockmann
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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