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40 Jahre Grün­pfeil – bis heute umstrit­ten

An einer Ampel nach rechts abbiegen, obwohl sie rot zeigt, dürfen Kraftfahrer nur dort, wo neben der Ampel ein schwarzes Blechschild mit einem nach rechts zeigenden grünen Pfeil montiert ist: der Grünpfeil. Er feiert 2018 seinen 40. Geburtstag.

Der Grünpfeil wurde 1978 in der DDR eingeführt, weil die vorherige Regel: „Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt“ internationalen Vereinbarungen zum Straßenverkehrsrecht widersprach. Nach der Wiedervereinigung wurde er zum 1. März 1994 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) aufgenommen. Anders als in der DDR besteht aber seitdem die Pflicht, vor dem Abbiegen bei Rot anzuhalten. Keine Pflicht gibt es allerdings, den Pfeil zu benutzen. Wer möchte, kann ihn einfach ignorieren und auf grünes Ampellicht warten. Wer rechts abbiegt, ohne vorher an der Haltlinie das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, wird mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von 70 EUR bestraft. Gefährdet man beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld sogar auf bis zu 150 EUR, bei einem Unfall sogar auf bis zu 180 Euro.

Insbesondere in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung standen überwiegend westdeutsche Fachleute dem Grünpfeil sehr kritisch gegenüber. Studien wurden durchgeführt, Beobachtungen vorgenommen und Unfalldaten analysiert. Das Ergebnis waren umfangreiche Kriterien, die den Einsatz eines Grünpfeils ausschließen und in der VwV-StVO verankert wurden, dem Regelwerk, das Verwaltungen bei der Anordnung von Verkehrszeichen zu berücksichtigen haben.

Befürworter des Grünpfeils betonen zumeist die Verbesserungen im Verkehrsablauf und die dadurch reduzierten Umweltbelastungen. Kritiker argumentieren insbesondere mit einer erhöhten Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Je nachdem, ob Befürworter oder Kritiker in der Mehrheit sind, gab es in den letzten 23 Jahren regional sehr unterschiedliche Entwicklungen.

Eine Umfrage der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Jahr 2011 ergab: Die Hochburgen des Grünpfeils befinden sich zwar immer noch in den östlichen Bundesländern (in Dresden sind an 62 Prozent aller Ampelkreuzungen Grünpfeile angebracht), es gibt aber auch westdeutsche Städte, die den Grünpfeil häufig nutzen – in Ingolstadt an 29 Prozent aller Ampelkreuzungen. Andere, zumeist westdeutsche Städte sind jedoch viel zurückhaltender.

Wie steht es wirklich um die vermeintlichen Vor- und Nachteile? Eine umfangreiche Studie der UDV, die 2015 veröffentlicht wurde, macht deutlich, dass der Grünpfeil unterm Strich zu keinen nennenswerten Vorteilen im Verkehrsablauf beiträgt, jedoch zur Behinderung von Fußgängern und Radfahrern führen kann. Der Grünpfeil ist daher rein objektiv betrachtet ein überflüssiges Verkehrszeichen: Er widerspricht den Bemühungen von Städten den Fuß- und Radverkehr zu fördern und die Straßen barrierefrei zu gestalten. Deshalb sollte seine Anordnung stets kritisch hinterfragt werden.

Inzwischen wird noch eine Abwandlung diskutiert: der Grünpfeil nur für Radfahrer.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung
Tel: 030-2020-5820
Mail: s.brockmann@gdv.de

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