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Sicher­heits­ei­gen­schaf­ten des Seg­way

Immer öfter sind die Elektrostehroller der Firma Segway im Straßenverkehr zu sehen. Vor allem bei Stadtführungen kommen sie zum Einsatz.

Inzwischen sind rund 1000 solcher Fahrzeuge in Deutschland unterwegs. Deshalb befasst sich die Unfallforschung der Versicherer mit dem Thema und analysiert die Sicherheitseigenschaften dieses neuartigen Fahrzeugtyps.

  • Zentrale Ergebnisse der Untersuchung sind:
  • Segways sollten nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr bewegt werden.
  • In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sollten Segways nur mit maximal 6 km/h fahren dürfen, ansonsten empfiehlt die UDV eine Fahrgeschwindigkeit von 9 km/h.
  • Technisch sollten sie wie Fahrräder behandelt werden (Licht, Klingel, Ständer, Verzögerungseinrichtung).
  • Grundsätzlich sollte jeder Segway-Fahrer zum Eigenschutz einen Helm tragen.
  • Versicherungsschutz muss sein und kann durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.

Die Bewertung der Sicherheit umfasst die Analyse der Bedieneigenschaften, der Fahreigenschaften, der Absolvierung eines Parcours und zwei Crashtests. Dabei wurde mit der Kollision eines Segways gegen einen stehenden Fußgänger die Gefährdung für Fußgänger bei einer möglichen Kollision nachgebildet. Mit der zweiten Konstellation einer Kollision eines Segway gegen ein stehendes Fahrzeug wurde das Risiko für den Segway-Fahrer untersucht.

Der Segway ist ein elektrisch angetriebenes Zweispurfahrzeug mit nur einer Achse, das selbst balancierend ist. Der Segway wird stehend aufrecht gefahren. Beschleunigen und bremsen kann man den Segway durch Gewichtsverlagerung. Für eine Kurvenfahrt muss die Lenkstange des Gefährts nach rechts oder links bewegt werden. Dabei wird der Fahrer immer von dem Fahrzeug elektronisch voll automatisch in seiner Schwerpunktlage stabilisiert. Dies geschieht mit Hilfe von fünf Gyroskop- und zwei Beschleunigungssensoren. Diese ermitteln 100-mal pro Sekunde Fahrzeug- und Körperposition und bringen diese in Zusammenhang. Die zentral verarbeiteten Informationen werden mit dem Fahrerwunsch überlagert. Die zentrale Recheneinheit des Fahrzeugs gibt dann die Befehle zur Steuerung an die beiden Elektromotoren weiter.

Die Fahrversuche zeigten, dass es Fahraufgaben gibt, die für ungeübte Fahrer problemlos beherrschbar sind. Allerdings gibt es auch Situationen, die ungeübten Fahrern Schwierigkeiten bereiten. Dazu zählen Ausweichen und Bremsen in unvorgesehenen kritischen Situationen. Diese beiden Verhaltensweisen müssen stark trainiert werden, um den Segway sicher auf Fahrradniveau bewegen zu können.

Steigungen bis 20 % können sowohl auf Asphalt als auch auf Schotter ohne große Schwierigkeiten bewältigt werden.

Bordsteinkantenüberfahrten sind nicht möglich. Ein Fahren mit Reifen und Druckverlust ist unproblematisch. Auch das Bremsen bei geringen Haftreibwerten (beispielsweise auf regennasser Fahrbahn) funktioniert. Das Absolvieren eines Parcours mit Probanden zeigte, dass der erste schnelle Lernerfolg zur Überschätzung der eigenen Fähigkeiten beim Fahren des Segways führen kann. Dies gilt vor allem für das Bewältigen plötzlich auftretender Gefahrensituationen.

Zur Bewertung des Risikos, das von einem Segway ausgeht, wurde ein Crashversuch in der Konstellation Segway gegen Fußgänger gewählt.

Dabei kollidiert ein Segway mit einem Hybrid III-Dummy als Fahrer und einer Geschwindigkeit von 15 km/h mit einem stehenden Fußgänger-Dummy (MATD – Motorcyclist Anthropometric Test Device).

  • Gegenseitiger Kopfanprall, der zu schweren Kopfverletzungen führen kann.
  • Anprall Segway gegen Fußgängerbein, der zu schweren Beinverletzungen führen kann.
  • Fußgänger prallt auf den Boden; dies kann zu schwersten Verletzungen im Bereich Kopf, Hals, Brust und Becken führen.
  • Kopf des Segway-Fahrers prallt auf den Boden; dies kann zu schwersten Kopfverletzungen führen

Es wird deutlich, dass der Segway – zumindest mit der getesteten Geschwindigkeit (15 km/h) - eine Gefahr für Fußgänger darstellt – nicht zuletzt wegen der großen Gesamtmasse. Die Versuche lassen aus Sicht der Unfallforschung der Versicherer folgenden Schluss zu: Der Segway sollte auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen mit maximal 6 km/h betrieben werden dürfen. Vorrangig sollte er auf dem Radweg benutzt werden. Eine Benutzung auf der Straße ist nicht zu empfehlen. Zum Eigenschutz sollte der Segway-Fahrer immer einen Helm (Fahrradhelm) tragen.

Bezüglich der technischen Ausstattung sollte für den Segway folgendes beachtet werden:

  • Die lichttechnischen Einrichtungen sollten dem eines Fahrrades entsprechen.
  • Der Segway sollte mit einer Klingel/Glocke als akustischem Warnsignal ausgestattet sein.

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