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Wie oft mit Autos zur Haupt­un­ter­su­chung?

Gleich zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament haben den Vorschlag von EU-Kommissar Kallas für eine Vereinheitlichung der Prüffristen für Kraftfahrzeuge „eine Schikane für Autofahrer“ genannt. Noch schärfer ist der ADAC rangegangen und hat den Vorschlag „Abzocke“ genannt.

Aber zur „Abzocke“ gehört logisch auch ein „Abzocker“, also jemand der ungerechtfertigt viel daran verdienen würde. Gemeint waren wohl die Prüforganisationen, als die einzigen monetären Profiteure dieses Vorschlags. Das mag so sein, aber ob am Ende wirklich mehr Geld für diese Organisationen herausspringt, kann man ja gestalten.

In der Sache zählen folgende Argumente:

  • Die Behauptung der Kommission, man könne durch intakte Fahrzeuge jedes Jahr 1.200 Menschenleben in Europa retten, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es gibt keine wissenschaftlich valide Untersuchung, die den Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und tatsächlichen Unfällen herstellen kann. Klassische Denkfehler in diesem Zusammenhang: 1. „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Unfälle“. Das stimmt vor dem Oldtimerstatus fast immer, aber ob das an technischen Mängeln liegt oder einfach daran, dass diese Autos meist junge Fahrer haben, kann man nicht sagen. 2. „In Deutschland hatten 0,5 Prozent der Pkw, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, technische Mängel. Also hätte man diese Opfer vermeiden können“. Falsch, denn dazu müsste ich jeden einzelnen dieser Unfälle daraufhin untersuchen, ob der Unfall sonst nicht stattgefunden hätte oder glimpflicher verlaufen wäre. Das kann aber keiner. Davon abgesehen: In absoluten Zahlen betraf dies im Jahr 2011 in Deutschland 1.229 Pkw, aber 1.443 Fahrräder. Wir bräuchten dann also dringend auch eine Hauptuntersuchung für Fahrräder.

  • Wenn man einen konkreten Zusammenhang zwischen Mangel und Unfall - von Ausnahmen abgesehen - nicht nachweisen kann, darf man aber doch von einer abstrakten Gefährdung ausgehen: Dass sicherheitsrelevante Mängel, beispielsweise an der Bremsanlage, unter bestimmten Umständen zu einem Unfall beitragen können, wird auch ohne Quantifizierung niemand bestreiten. Dann sind aber die Erkenntnisse der Prüforganisationen, dass solche Mängel mit dem Fahrzeugalter zunehmen, von erheblicher Entscheidungsrelevanz.

  • Dazu der TÜV-Report 2012: „Bereits an 5,9 Prozent aller Fahrzeuge, die bis zu drei Jahre alt waren und das erste Mal zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt wurden, stellte der TÜV erhebliche Mängel fest. An fünfjährigen Fahrzeugen wiesen 10,3 Prozent erhebliche Mängel auf, bei den Siebenjährigen 17,5 Prozent und bei den Neunjährigen 22,2 Prozent. Mit 26,8 Prozent bekam rund ein Viertel aller elfjährigen Fahrzeuge wegen erheblicher Mängel die HU-Plakette erst nach einem Besuch in der Werkstatt.“

Zusammengefasst sehe ich es so: Eine Staffelung der Prüffristen ist sinnvoll, allerdings ist das Kallas-Modell 4-2-2-1-1 absolut gegriffen. Vor allem ist es in der Tat geeignet, den Geschäften der einschlägigen Prüforganisationen einen deutlichen Aufschwung zu geben. Aber wie wäre es mit der Staffel 3-3-2-2-1-1? Damit ergäbe sich im jüngeren Fahrzeugalter eine Entlastung und erst ab dem elften Jahr eine zusätzliche Belastung. Wenn das dazu führt, dass einige Altfahrzeuge eher verschrottet werden, hat das neben einem positiven Effekt auf die Umwelt auch einen (diesmal erwiesenen) Sicherheitsaspekt: Neuere Autos schneiden fast immer im Crashtest besser ab und haben meist auch (bessere) elektronische Helfer.

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