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Todes­falle Stra­ßen­bäume

Die Süddeutsche Zeitung kommt erneut mit dem Dauerbrenner „Müssen Alleebäume abgeholzt werden?“. Wieder mit dem alten Argument, dass Bäume ja schließlich ganz unschuldíg am Straßenrand stehen und nicht auf die Fahrbahn treten.

Wie unsinnig diese Argumentation ist, hatte ich schon in einem älteren Blogbeitrag dargelegt. Vielleicht sollte ich aber noch etwas klarer zum Teil zwei dieser unseligen Debatte Stellung nehmen: Dem Abstand von Bäumen an Straßen.

Hier findet nun in dem Artikel ein Bundestagsabgeordneter, dass 4,50 m doch völlig ausreichen. Dazu nochmal ganz klar: Es gibt keinen sicheren Abstand von Bäumen zur Straße. Der Ablauf eines solchen Unfalls ist in der Regel, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und weder der Platz noch das fahrerische Können vorhanden sind, das Fahrzeug wieder in die Spur zu bringen. Nehmen wir aber einmal den ideal reagierenden Fahrer an, der das Lenkrad nicht „verreißt“ und tatsächlich maximal bremst. Dann würde unter der schon sehr günstigen Annahme eines Abkommenswinkels von 8 Prozent bei einem Baumabstand von 4,50 m bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 100 km/h die Restgeschwindigkeit immer noch etwa 98 km/h betragen. Bei einem für eine Allee schon absolut unrealistisch weiten Baumabstand von 10 Metern immer noch 74 km/h. Bei seitlichem Einschlag auf der jeweiligen Seite eine tödliche Geschwindigkeit.

Daraus ergibt sich eigentlich glasklar: Keine Neupflanzung von Bäumen an Straßen, es sei denn, die Schutzplanke wird gleich mit angelegt. Für alle bestehenden Baumreihen an Straßen gilt: Nur selten muss wirklich eine Fällung erwogen werden,  da wir mehr Möglichkeiten haben, schwere Baumunfälle zu minimieren, als teure Schutzplanken zu installieren. An erster Stelle steht hier die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und natürlich die Durchsetzung dieser Maßnahme durch Kontrollen.

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