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Tech­nik kann Straf­ta­ten im Stra­ßen­ver­kehr ver­hin­dern, Gerichte eher nicht

Der Berliner Tagesspiegel listet in einem Artikel auf, wie Gerichte mit Auto- oder Lkw-Fahrern (das geschlechtsneutral zu formulieren, wäre falsch) umgehen, die andere durch ihr Handeln schwer verletzt oder getötet haben.

In vielen Fällen werden Urteile dabei von der Öffentlichkeit als zu milde empfunden

Im Zentrum der Probleme stehen dabei einerseits Aspekte des Jugendstrafrechts (hat der Täter die geistige Reife, die Folgen seines Tuns zu überblicken und kann er wieder auf den „rechten Weg“ zurückgeführt werden) und andererseits die Bewertung der Tat zwischen Fahrlässigkeit und (bedingtem) Vorsatz. Hier mag man manchmal anderer Meinung als die Gerichte sein, aber man kann in der Regel nicht sagen, dass die Abwägung nicht sorgfältig vorgenommen wurde. Keinesfalls darf Unverständnis dazu führen, unser Rechtssystem in Frage zu stellen. Totschlag oder Morde bedingen nun einmal gleichermaßen, dass der Täter um diese mögliche Folge seines Handelns wusste und diese auch wollte.

Die Wirkung von Gerichtsurteilen mag deshalb oft in seiner Satisfaktions- und Sühnefunktion unbefriedigend sein. Aber wie steht es um die erhoffte Präventionswirkung? Einmal abgesehen davon, dass der Füllungsgrad unserer Gefängnisse und die hohe Prozentzahl von Rückfalltätern hier insgesamt wenig Hoffnung macht, ist für diese Frage natürlich ebenfalls das Wissen und Wollen entscheidend: Jemand, der sich aus dem Moment heraus, beispielsweise aus Imponiergehabe, gefährlich verhält, wird sicherlich nicht vorher die strafrechtlichen Folgen betrachten. Das wäre für eine Präventionswirkung aber entscheidend.

Ich möchte deshalb das Präventionsthema noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Überlassen wir das nicht viel zu sehr der Justiz und der Polizei, die sich dann in einer Art Räuber-und-Gendarm-Spiel wiederfindet, das einige Milieus eher noch ermuntert? Müssten wir, und gerade die männlichen Zeitgenossen, uns nicht fragen, inwieweit wir mit grundsätzlich positiver Haltung zu „zügigem“ Fahren den Boden bereiten für die Exzesse? Ist es nicht so, dass einer der in einer T 30-Zone auch 30 fährt, ein „Schleicher“ ist? Einer, der einen Radfahrer nicht überholt, weil der Sicherheitsabstand nicht ausreicht, ein Verkehrshindernis? Müssten wir nicht in Diskussionen, die sich in diese Richtung drehen, klarer Stellung beziehen?

Die Autohersteller haben uns jahrzehntelang schnelles Fahren als sportlich und als Freiheitsgefühl verkauft. Sicherheitsaspekte spielten bis auf wenige Ausnahmen nur eine Rolle, wenn sie sich in dieses Bild einordnen ließen. Auch das Thema Automatisation kam nicht aus Sicherheitsgründen, sondern aus Gründen der Optimierung von Datennutzung. Ich denke, dass sich die Einstellung zum Auto grundsätzlich ändert, ist eine Generationenaufgabe. Wir müssen deshalb die Technik nutzen, um Fahrer zu Gesetzestreue zu bewegen. Zum Teil gibt es die Technik schon, wie z.B. Alkoholwegfahrsperren. Wenn ich aber vorschlage, die in alle Fahrzeuge einzubauen, soll das nicht verhältnismäßig sein. Warum eigentlich, wenn ich damit lediglich die Rechtslage durchsetze? Oder automatische Geschwindigkeitsanpassung: Was hindert uns daran, in die Fahrzeugelektronik so einzugreifen, dass die Tempobegrenzung eingehalten wird? Das gleiche gilt für das Thema Beschleunigung: Nicht nur bei Autorennen, sondern auch im ganz normalen Stadtverkehr ist für Fußgänger immer schwieriger zu entscheiden, ob man noch sicher die Fahrbahn queren kann. Im Durchschnitt hat jeder neue Pkw heute um die 150 PS. Und das Fahrzeug weiß, wann es sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet. Warum limitieren wir da nicht die Beschleunigung?

Es wird Zeit, dass wir die Industrie hier deutlicher bei ihrer Verantwortung packen. Wer automatisch fahren will, wird solche Lösungen leicht hinbekommen.

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