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Sind Elek­tro­fahr­zeuge zu leise?

Autos mit reinem Elektroantrieb und bis zu einem gewissen Grad auch Hybride versprechen ja nicht nur eine bessere Ökobilanz und sauberer Luft in den Städten, sondern auch noch eine Minderung des Geräuschniveaus.

Aber aus Sicherheitsgründen sollen sie nun doch Geräusche machen. Brauchen wir das?

Dazu kam jetzt gerade eine Studie, die die Geräusche von vorbeifahrenden leisen Benzinern mit E-Fahrzeugen verglichen hat. Ergebnis: Nur geringe Unterschiede und deshalb seien Geräusche beim Elektromobil überflüssig. Die Erkenntnisse der Studie sind nicht neu: Je höher die Geschwindigkeit, umso mehr werden Abrollgeräusch und Windgeräusch entscheidender und tritt das Motorgeräusch in den Hintergrund. Aber bei niedrigen Geschwindigkeiten bis ca. 30 Km/h gilt das eben nicht. Und es trifft auch überhaupt nur für die konstante Vorbeifahrt zu, die der genannten Studie zugrunde lag. Beim Beschleunigen jedoch dreht der Verbrennungsmotor hoch und wird dadurch lauter. Für andere Verkehrsteilnehmer ist das auch immer ein Alarmsignal: Achtung, da kommt jemand schnell näher.

Insgesamt ist das Geräusch eines Fahrzeugs nicht nur für Blinde und Sehbehinderte, sondern auch für alle Radfahrer und Fußgänger eine bedeutende Orientierungsquelle für Richtung und Entfernung. Analysen der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA haben ein um das 1,18 fache erhöhtes Unfallrisiko von Hybridfahrzeugen bei Unfällen mit Fußgängern im Vergleich zu herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen gezeigt. Bei Kollisionen mit Radfahrern liegt dieses Risiko beim 1,51fachen.

Die Verordnungsgeber haben auch bereits Tatsachen geschaffen, die eine weitere Forschung erübrigen. Danach werden Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowohl in den USA als auch in Europa Geräusche im unteren Geschwindigkeitsbereich zum Schutz von Fußgängern aussenden. In Europa und Japan gilt in Kürze die UN ECE Regelung 138. Diese schreibt nicht nur ein konstantes Fahrgeräusch vor, sondern durch unterschiedliche Tonhöhen wird auch eine Beschleunigung angezeigt. In den USA wird es eine eigene Regelung geben, die sich u.a. bei den Geschwindigkeiten und den Lautstärken unterscheidet. So gelten z. B. die Geräuschanforderungen in den USA bis 30km/h, in der R138 nur bis einschließlich 20km/h. In den USA wird die Regelung für Fahrzeuge ab September 2019 gelten, in Europa für neue Fahrzeugtypen ab Juli 2019.  

Wir können daher die Debatte beenden: Sicherheit hat Vorrang und deshalb brauchen auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine Geräuschemission. Die Gesetzgeber haben das realisiert und reagiert. Und das ist auch gut so.

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