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Nicht alko­ho­li­siert Fahr­rad fah­ren

Bei von Radfahrern selbst verschuldeten Unfällen nimmt die Ursache Alkohol inzwischen in vielen deutschen Städten einen vorderen Platz ein.

Aus Münster wird berichtet, dass dies nicht nur die zweithäufigste Ursache ist, sondern auch bei Kontrollen viele Radfahrer einen Blutalkoholwert von deutlich über einem Promille hatten.

Wundern darf man sich darüber eigentlich nicht: Über viele Jahre wurde den Autofahrern gesagt, dass sie betrunken nicht das Auto sondern das Fahrrad benutzen sollen. Aus Sicht der Unfallforschung muss man jetzt klar sagen, dass es so nicht gemeint sein kann. Die heutigen Radfahrer sind auch anders: Sie fahren schneller als früher und ändern dieses Verhalten auch nicht unter Alkoholeinfluss.

Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit senken


Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber sind diesen Erkenntnissen allerdings bisher nicht gefolgt. Der von UDV und dem DVR im März 2012 ausgerichtete Radverkehrskongress hat deshalb als einer seiner wichtigsten Empfehlungen vorgeschlagen, einen Grenzwert im Ordnungswidrigkeitenrecht einzuführen. Außerdem sollte die bisher geltende Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von bisher 1,6 Promille auf 1,1 Promille gesenkt werden, wie dies auch für Kraftfahrzeuge gilt.

Kein Gesetz sondern Rechtsprechung


Dies wird umso wichtiger, da Pedelec 25 ja Fahrräder im rechtlichen Sinne sein werden. Das Problem: Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit steht in keinem Gesetz, sondern entspricht ständiger Rechtsprechung. Die UDV zweifelt allerdings das medizinische Gutachten aus den achtziger Jahren an, auf dem diese Rechtsprechung beruht und hat eine Universität mit einer neuen Expertise beauftragt.

Neue Forschung für mehr Klarheit


Ich bin selbst gespannt, ob sich die alkoholbedingten Ausfälle auf dem Fahrrad anders als bei Kraftfahrzeugen zeigen. Was die meisten Radfahrer nicht wissen, aber bei offensichtlichen Ausfällen oder bei verschuldeten Unfällen zum Tragen kommt, ist die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Die gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder, schon ab 0,3 Promille. Der Rat, betrunken doch bitte das Rad statt des Autos zu benutzen, war also schon immer falsch und riskant.

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