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Fahr­ver­bot für Raser unver­hält­nis­mä­ßig?

Verkehrsminister Scheuer will vor der Lobby der Hardcore-Automobilisten kuschen. Anders kann man es ja nicht bezeichnen, wenn eine gerade erst in Kraft getretene StVO-Novelle schon nach wenigen Wochen überarbeitet wird.

Aber die Verschärfungen beim Thema Geschwindigkeitsübertretungen wollte das Ministerium ja von Anfang an zur Gänze nicht und musste von den Bundesländern im Bundesrat dazu gedrängt werden. Jetzt soll also das einmonatige Fahrverbot für Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wieder gekippt werden. Es wäre angeblich unverhältnismäßig und Berufskraftfahrer wären in ihrer Existenz bedroht.

Fangen wir mal bei Letzterem an: Es kommen ja noch - eine bei heutiger Messpräzision eigentlich unnötige - 3 km/h Toleranz und eine Tachovoreilung von rund 1 km/h dazu. Da muss also jemand schon 75 km/h statt 50 km/h auf dem Tacho haben, um in den Bereich des Fahrverbots zu kommen. Das dürfte nur für notorische Gasfüße mal ein „Versehen“ sein, für alle anderen ist das eine Vorsatztat. Gern auch begangen von Menschen, deren Verdienst von der Schnelligkeit abhängt: Taxen, Kurierdienste, etc. Die hatten, wenn Sie nicht ohnehin eine eigentlich illegale Blitzer-App in Betrieb hatten,  bisher die Chance, Ihre Entdeckungswahrscheinlichkeit gegen den subjektiven Nutzen abzuwägen. Also ehemals 35 Euro, jetzt 80 Euro. Wenn es schlecht läuft einmal im Monat ein Restaurant-Abendessen weniger. Da ist ein einmonatiges Fahrverbot schon eine andere Drohung. Aber eben eine, die wirken könnte.

Zum Thema unverhältnismäßig: Die Geschwindigkeit steckt im Quadrat in der Formel für die kinetische Energie. Gerade Fußgänger werden meist beim Queren der Fahrbahn erfasst. Für sie kommt eben hinzu, dass sie die Geschwindigkeit des Verkehrs aus beiden Richtungen abschätzen müssen. Wenn zwischen halbwegs korrekt fahrenden Fahrzeugen dann deutlich schnellere sind, ist das schwierig bis unmöglich. Und es bleibt noch der Anhalteweg, der sich ja aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt. Schon bei 50 km/h legt das Fahrzeug bei einer schon sehr optimistisch angenommenen Reaktionszeit von einer Sekunde 15 Meter ungebremst zurück, bei 75 km/h sind das 22,5 Meter. Zur Verdeutlichung: Das sind gut fünf Wagenlängen, in denen die Geschwindigkeit auf jeden Fall konstant bleibt. Wo dieses Fahrzeug also mit wahrscheinlich tödlicher Geschwindigkeit auf einen Fußgänger treffen könnte, würde bei Gefahrbremsung mit 50 km/h je nach Berechnung noch etwa 20 km/h Kollisionsgeschwindigkeit übrig bleiben und damit der Fußgänger in den allermeisten Fällen am Leben bleiben.

Das alles hat den Bundesrat dazu bewogen, Verkehrsminister Scheuer diese Ergänzungen in seiner StVO-Novelle unterzubringen. Ein Staat der sich Gesetze gibt, sollte bei offensichtlicher Missachtung auch nicht zögern, spürbare und wirksame Sanktionen anzuwenden. Am Ende ist es ganz einfach: Wer sich an die StVO hält, hat auch nichts zu befürchten. Das Signal, dass es sich um ein Kavaliersdelikt handelt, ist fatal und eine Verkehrspolitik von gestern. Ein Blick ins Ausland zeigt übrigens, dass selbst nach der Verschärfung Geschwindigkeitsdelikte in Deutschland immer noch moderat geahndet werden.

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