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Rad­wege: Benut­zungs­pflicht abschaf­fen?

Brandenburg schaut sich alle Radwege genau daraufhin an, ob sie weiterhin einer Benutzungspflicht unterliegen sollen. So hat die Landesregierung im Parlament auf eine Anfrage hin geantwortet. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010.

Danach sind an die Ausweisung eines Radwegs mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (Radweg, gemeinsamer Fuß-/Radweg, getrennter Fuß-/Radweg), die eine Benutzung vorschreiben, sehr strenge Vorgaben zu machen.

Soweit die Fakten. Damit hat ein Gericht den vorläufigen Schlusspunkt unter eine Debatte gesetzt, die seit Jahren von Radfahrerorganisationen und Verkehrssicherheitsexperten geführt wird: Ist es sicherer, den Radverkehr auf der Fahrbahn (und damit für Autofahrer sichtbar) zu führen oder sollen die Verkehrsarten deutlich getrennt werden? Ich persönlich neige (im Stadtverkehr, nicht auf Landstraßen) stark der ersteren Meinung zu, zumal der Radweg ja nur Auto- und Radverkehr trennt, nicht aber Fußgänger und Radfahrer. Weitere Probleme mit Radwegen: Schlechter Zustand durch mangelnde Räumung im Winter, unebene Oberfläche durch Wurzelwerk und falsche Führung an Kreuzungen bzw. zugeparkte Sichtbeziehungen.

Radwege dürfen nicht verkommen

Bei verständiger Prüfung sollte also die Behörde in den meisten Fällen dazu kommen, dass nach den Vorgaben des Gerichts der Radweg jedenfalls nicht die gebotene Variante ist und wird die Schilder entfernen. Das darf aber keinesfalls dazu führen, dass der bisherige Radweg völlig vernachlässigt wird. Denn auch wenn die Benutzungspflicht entfällt, werden die baulichen Radwege weiterhin durch die meisten Radfahrer benutzt. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass zeitgleich die baulichen Anlagen entfernt und eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn markiert wird, die unsicheren Radfahrern auch subjektive Sicherheit vermittelt. Im Übrigen wollen gerade viele Senioren einen Radweg benutzen. Diese nähern sich auch in geringerem Tempo Kreuzungen und Einmündungen, so dass die Nachteile des Radweges hier geringer ausfallen oder sogar ins Positive umschlagen.

Autofahrer aufklären

Ich fürchte aber, es wird zur Vernachlässigung des bisherigen Radwegs kommen. Also brauchen wir dringend Verwaltungsvorschriften, damit das Gerichtsurteil nicht nur zur Kostenentlastung der Gebietskörperschaften dient, sondern tatsächlich zu mehr Sicherheit beiträgt. Und wir brauchen eine Aufklärung der Autofahrer über die Rechtslage: Nach meiner Beobachtung fühlen die sich von Radfahrern belästigt und glauben, dass diese auf den – nicht benutzungspflichtigen - Radweg gehören. Hupen und erzieherisches Schneiden sind dann die Folge. Was meinen Sie: Soll die Radwegbenutzungspflicht abgeschafft werden, vielleicht von wenigen Ausnahmen abgesehen? Soll die Kommune verpflichtet werden, dann eine entsprechende Radspur auf der Fahrbahn zu markieren?

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