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Bären­dienst für die Ver­kehrs­si­cher­heit

Ich kann gar nicht glauben, was ich da in der neuesten „Auto-Bild“ gelesen habe. Wenn das stimmt, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landes sich dem einnahmemotivierten Druck der Kommunen beugt, und Hinweisschilder vor stationären Radaranlagen entfernen lässt, ist das schon erstaunlich.

Der wissenschaftliche Hintergrund ist eindeutig: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (Starenkästen) sollen dort aufgestellt werden, wo es geschwindigkeitsbedingte Unfälle gegeben hat. Erwiesenermaßen haben sie dort auch tatsächlich einen erheblichen positiven Einfluss auf die weitere Unfallentwicklung. Es kommt also hier ausschließlich darauf an, das Geschwindigkeitsniveau zu senken, und zwar nicht nur für Ortskundige. Wenn ich das durch ein vorgelagertes Schild auch noch auf einer längeren Strecke erreiche, umso besser. Außerdem ist diese Aussage geeignet, die allgemeine Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung zu stützen. Flächendeckenden Kontrolldruck zur Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus erreicht man mit mobiler Überwachung.

Der Widerstand der Kommunen und deren Findigkeit, stationäre Anlagen immer „unsichtbarer“ zu machen, fordert daher zu einer ganz anderen Überlegung heraus: Wenn es offensichtlich so schwierig ist, Einnahmeinteressen und Sicherheitsgesichtspunkte zu trennen, muss man vielleicht mit der Zulassung von Kommunen für diese Aufgaben restriktiver sein.

Der Vorgang weist aber auch noch auf etwas anderes hin: Hessen war seiner Zeit nur voraus. In den meisten anderen Ländern gibt es auch keine Hinweisschilder, sie sind genau genommen auch gar nicht zulässig, weil sie keine Hinweisschilder nach StVO sind. Die wichtigere Forderung wäre daher, diese Möglichkeit überhaupt erst zu schaffen und bitte, den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgend, dann auch anzubringen.

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